Anlage zur Schulordnung

 

Entgeltübersicht

JugendKunstSchule Frankenberg/Sa.

in Trägerschaft der Frankenberger Kultur gGmbH

gültig ab 01.01.2026

 

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Anlage nur die maskuline Singular- und Pluralform verwendet, wenn alle Geschlechter gemeint sind.

 

Bereich Musikschule – Die Entgelte sind als Jahresgebühr festgesetzt und gestalten sich wie folgt:

Grundstufe (Elementare Musikpädagogik):

Angebot Unterricht/Woche, Gesamtunterrichtseinheiten Jahresentgelt Monatsrate Mindestteilnehmerzahl/Anmerkungen
Mäuschen Kurs (7-18 Monate) 30 Minuten, 30 Unterrichtseinheiten 240,00 € 20,00 € ab 5 Schülern
Eltern-Kind-Kurs (18 Monate bis 3 Jahre) 45 Minuten, 30 Unterrichtseinheiten 240,00 € 20,00 € ab 5 Schülern
Musikalische Früherziehung (3/4 Jahre bis Schuleintritt) 45 Minuten, 30 Unterrichtseinheiten 240,00 € 20,00 € ab 5 Schülern
Musikalisches Orientierungsjahr (Grundschulkinder 6-8 Jahre) 45 Minuten, 30 Unterrichtseinheiten 240,00 € 20,00 € ab 5 Schülern

Unter-, Mittel- und Oberstufe:

Angebot Unterricht/Woche, Gesamtunterrichtseinheiten Jahresentgelt Monatsrate Mindestteilnehmerzahl/Anmerkungen
Einzelunterricht E30 30 Minuten; 35 Unterrichtseinheiten 672,00 € 56,00 €
Einzelunterricht E45 45 Minuten; 35 Unterrichtseinheiten 852,00 € 71,00 €
Einzelunterricht E60 60 Minuten; 35 Unterrichtseinheiten 1.080,00 € 90,00 €
Gruppenunterricht P45 45 Minuten; 35 Unterrichtseinheiten 564,00 € 47,00 € 2 Schüler
Begabtenförderung Umfang siehe Schulordnung § 15 852,00 € 71,00 € Voraussetzungen siehe Schulordnung § 15
Musiklehre 45 Minuten; 35 Unterrichtseinheiten 204,00 € 17,00 € Entgeltfrei, sofern Teil-nehmer ein instrumentales Haupt-fach an der JKS belegt

Ensemble- und Ergänzungsfächer:

Angebot Unterricht/Woche, Gesamtunterrichtseinheiten Jahresentgelt Monatsrate Mindestteilnehmerzahl/Anmerkungen
Ensemblespiel nach Vereinbarung 72,00 € 6,00 € Entgeltfrei, sofern Teilnehmer ein instrumentales Hauptfach an der JKS belegt
Korrepetition 45 Minuten --- 25,00 € / UE Entgeltfrei, sofern Teilnehmer ein instrumentales Hauptfach an der JKS belegt

weitere Angebote:

Angebot Unterricht/Woche, Gesamtunterrichtseinheiten Gesamtgebühr Mindestteilnehmerzahl/ Anmerkungen
Probestunde Elementare Musikpädagogik 2 x 45 Minuten 20,00 € Zwei Probestunden möglich, bei verbindlicher Anmeldung innerhalb von 4 Wochen entfällt die Gebühr für die Probestunden
Probestunde instrumental und vokal 1 x 30 Minuten 25,00 € Eine Probestunde möglich, bei verbindlicher Anmeldung innerhalb von 4 Wochen entfällt die Gebühr für die Probestunden, max. 3 Probestunden bei 3 Instrumenten
„da capo“
10er Karte für Erwachsene
10 x Einzelunterricht; 45 Minuten 310,00 € Nur für Erwachsene im Sinne §14 der Schulordnung, gültig für ein Kalenderjahr, Termine individuell vereinbar

Gebühren für Mietinstrumente:

Im Rahmen des vorhandenen Bestandes der JugendKunstSchule können Instrumente angemietet werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Mietentgeltes richtet sich nach Dauer der Miete.

  • im 1. Jahr                            15,00 €/Monat
  • im 2. Jahr                            18,00 €/Monat
  • im 3. Jahr                            22,00 €/Monat
  • ab dem 4. Jahr                  27,00 €/Monat

Durch die Leitung der JugendKunstSchule kann in Absprache mit der Leitung der Musikschule
in besonderen, begründeten Fällen eine einkommensabhängige Ermäßigung in Form der Festschreibung der Mietgebühr auf dauerhaft 15,00 € pro Monat gewährt werden.

Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten entsteht mit dem Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages. In diesem sind die Regelungen zu den Zahlungsfälligkeiten festgelegt.

Für die Benutzung von eigenen, nicht verleihbaren Instrumenten der JugendKunstSchule im Unterricht werden Entgelte in Höhe von 4,00 € pro Monat pro Instrument erhoben. Dies betrifft insbesondere die Instrumente: Klavier, Keyboard, E-Piano, Schlagwerk. Dieser Betrag sowie die Fälligkeit wird in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Ermäßigungen:

Gemäß Schulordnung werden folgende Ermäßigungen für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe gewährt:

  • Geschwisterermäßigung: für das zweite angemeldete Kind 20 % Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe; ab dem 3. angemeldeten Kind 30 % Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe
  • Mehrfächerermäßigung: Bei der Belegung von mindestens zwei Instrumentalfächern wird für jedes entgeltpflichtige Fach eine Ermäßigung von 20 % gewährt.
  • Begabtenförderung: siehe Schulordnung § 15. Insbesondere Ermäßigung auf den Hauptfachunterricht, kostenfreie Teilnahme am Neben- und Ergänzungsfächern.
  • Sozialermäßigung: Eine Sozialermäßigung für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Höhe von 50 % wird bei Vorliegen eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses für Schüler vor Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Erwachsenenzuschlag:

Für Schüler, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % zum jeweiligen Entgelt erhoben. Eine Befreiung vom Erwachsenenzuschlag wird bei Schülern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung - frühestens ab dem Monat der Beantragung - gewährt. Auszubildende und Schüler im Freiwilligen Sozialen Jahr sind mit entsprechendem Nachweis vom Erwachsenenzuschlag befreit.

Externe Prüfungen:

Auf Wunsch können auch Prüfungen von externen Teilnehmern (die keinen Instrumentalunterricht an der JugendKunstSchule besuchen) gegen Sondergebühr in Höhe von 40,00 € abgenommen werden.

Kunstschule:

Die Bekanntgabe der Entgelte erfolgt mit der jeweiligen Ausschreibung bzw. im Kursprogramm.

Mahngebühren:

Mit jeder Mahnung entsteht eine Mahngebühr von 5,00 €.

Bankrückbuchungsgebühren:

Bankrückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.